Samstag, 18. Juli 2015
Nudel-Dudelreligion
Wenn man in Deutschland eine Kirche oder ein dementsprechendes Gotteshaus besitzt,vielleicht auch eine Synagoge,eine Moschee oder einen Buddha-Tempel,dann muss man die lästigen Rundfunkgebühren für dieses Objekt nicht bezahlen .So ist im RUNDFUNKBEITRAGSSTAATSVERTRAG ,unter Paragraph 5,Absatz 5, eine Sonderregelung für Religionsgemeinschaften festgelegt,mit der Formulierung:"Betriebsstätten,die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind" sind von der Rundfunkgebühr befreit.
Seit der Zeit nach dem 2.Weltkrieg gibt es einen eingetragenen Verein,der sich "Bund für Geistesfreiheit(BfG)" nennt und eine Vereinigung von Atheisten ist.Wie die meisten Religionsgemeinschaften ist dieser Verein eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und könnte von daher,wie die anderen Religionsgemeinschaften die Sonderregelungen,die diesen zuteil werden,in Anspruch nehmen, wenn man unterstellt,Atheismus sei Religionen gleichzustellen.Das meint zumindest der Münchner Vorsitzende des BfG,der sich seit einiger Zeit im Streit mit dem Bayrischen Rundfunk befindet,der die Gebühren im Freistaat eintreibt.Der gottlose Herr Wladarsch hat ein Büro in München,und da er meint,in seinem Büro neben seinem Beruf als Grafiker auch seine Weltanschauung auszuüben,behält er seine fälligen Rundfunkgebühren für sich und lässt sich vom BR auf Zahlung der Gebühr verklagen.(was der BR auch tut).Sicherheitshalber hat Herr Wladarsch sich der Religionsgemeinschaft des "Fliegenden Spaghettimonsters" angeschlossen und seine Räume von einem "Pastafari"(Spaghettipriester),durch verspritzen von Nudelwasser mittels einer Spülbürste, weihen lassen,weil er meint,dass damit dem Gesetz genüge getan sei.
Nun wäre gerichtlich zu klären,ob das Nichtglauben an irgendeinen Gott bereits mit dem Ausüben einer "religiösen Betätigung im Sinne eines Gottesdienstes"gleichzusetzen ist.Weiterhin könnte richterlich entschieden werden, ob das "fliegende Spaghettimonster "nicht doch ein Gott sei und somit der Glaube an es, dem Atheisten Wladarsch ,nur als eine Scheinbehauptung dient,um sich die Gebühr zu erschleichen.Wladarsch stellt klar,dass das "fliegende Spaghettimonster" ebenso absurd oder nicht absurd sei,wie jede andere Gottheit auch.Da könnte man ihm vielleicht einen Strick draus drehen,
Wie wir sehen,muss da doch einiges,vielleicht sogar höchst-richerlich, geklärt werden und ich freue mich schon darauf,zu erfahren,wie die Sache weitergeht.
Kann eine Nudel Gott sein?Muss es ein Spaghetti sein?
Fragen,Fragen!?
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen